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Videoüberwachung und ihre Grenzen

Die Videotechnik entwickelt sich rasant und ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Fast jedes Handy und jeder Computer verfügt heute über eine Kamera. Auch sogenannte Smart Home Produkte werden immer beliebter. Private, gewerbliche und öffentliche Objekte und Plätze werden oft über Videosysteme zum Personen-, Vandalismus- und Einbruchschutz überwacht. Was dabei möglich ist und wo die Grenzen liegen beschreibt dieser Blogartikel in Form eines Interviews mit dem Experten für Videoüberwachung Stephan Beckmann.

einbruchsicher.blog: Herr Beckmann, welche Normung gibt es für die Videoüberwachung und was sind deren Kerninhalte?

Stephan Beckmann: Es gibt die DIN EN IEC 62676 Normenreihe mit internationaler Gültigkeit. Zum Beispiel sind dort sechs Qualitätsstufen für Videobilder definiert. Die Definition gibt vor, wieviele Pixel pro Meter in einem Videobild benötigt werden um damit eine bestimmte Aufgabe zu lösen. Dieses Wissen ist für jedermann nützlich, der sich mit Videoüberwachung befasst. 

Wir Menschen überschätzen regelmäßig die Brauchbarkeit von Videobildern, da unser Gehirn unzureichende Informationen automatisch aus unserem Erfahrungsschatz ergänzt. Im Grunde genommen neigen wir dazu Details in Bildern zu sehen, die ein anderer Betrachter nicht sehen würde. So erkennen wir eine vertraute Person auch in einem Bild mit geringer Qualität – oder wir glauben, dass es sich um eben diese Person handelt, weil sie in den Kontext passt. Die Norm greift diese biologische Tatsache auf und definiert, dass wir zum „Überprüfen“ einer unbekannten Person mindestens 1.000 px pro Meter benötigen. Wenn wir eine uns bekannte Person „Erkennen“ wollen, reichen schon 125 Pixel pro Meter.

einbruchsicher.blog: Was ist bei der Videotechnik hinsichtlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten?

Stephan Beckmann: Das Thema Datenschutz ist ein Quell von Verunsicherung und Mythen. Grundsätzlich gilt aber, dass Nachbars Garten, oder gar sein Haus, definitiv eine Tabuzone sind. Der Nachbar oder Passanten sollten schon von außen erkennen können, worauf die Kamera gerichtet ist. Da ist eine sogenannte „Bullet Kamera“ viel besser geeignet als eine „Minidome Kamera“. Ein aufmerksamer Fachberater wird schon bei der Auswahl der Kamerapositionen solche Gegebenheiten berücksichtigen. Der Bürgersteig vor dem eigenen Haus, könnte allerdings mit einer guten Begründung durchaus auch gefilmt werden. Das erfordert immer eine individuelle Betrachtung der Situation und Vorgeschichte. Daher ist es total wichtig, dass der Betreiber alle notwendigen Fragen auch gestellt bekommt.

Fakt ist, dass Videoüberwachung im privaten Umfeld anders bewertet wird, als im Betrieb oder in einer öffentlichen Einrichtung. Die DSGVO kommt im privaten / familiären Bereich nur eingeschränkt zur Anwendung, was aber nicht bedeutet, dass ich auf meinem eigenen Grundstück tun und lassen kann, was ich möchte. Wenn das Grundstück zum Beispiel nicht eingezäunt ist, gilt es als öffentlich zugänglicher Bereich, der von fremden Personen betreten werden kann. Dann ist es kein privater / familiärer Bereich mehr. Da gehören dann Schilder hin, die auf die Videoüberwachung hinweisen. 

Auch das Recht am eigenen Bild und weitere Gesetze spielen eine Rolle. Ein Veröffentlichung von Partybildern ohne Einwilligung, auf denen Personen in peinlichen Situationen zu sehen sind, könnte sogar als Straftat mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Wenn der Nachbar vermutet, dass eine Kamera gar in sein Haus filmt, könnte das in einer Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der Videoanlage gipfeln.

Videoüberwachungen an Hauseingängen sind oft kritisch zu betrachten

einbruchsicher.blog: Kamerasysteme an Klingelanlagen werden ja immer beliebter. Wie verhält es sich z.B. bei Videotechnik an der Haustür?

Stephan Beckmann: Auch hier gilt, Nachbars Garten oder Haustür sind absolut tabu. In einem Mehrfamilienaus können einzelne Parteien ihre Zustimmung verweigern, falls eine solche Anlage nachträglich installiert werden soll. In anderen Fällen ist zu betrachten, mit welcher Bildqualität die Passanten auf dem Bürgersteig zu sehen sind. Hier können die normierten Qualitätsstufen einen Anhalt bieten. „Detektieren“ oder „Beobachten“ sind weniger kritisch, als „Erkennen“ oder gar „Identifizieren“.   

einbruchsicher.blog: Videotechnik kann man heute einfach im Internet bestellen oder im Baumarkt erwerben. Was halten Sie von solchen „do it yourself“ und „Smart Home“ Angeboten?

Stephan Beckmann: Es gibt gute und weniger gute Produkte. Leider ist dieser Unterschied, selbst für mich als Fachmann, nicht aus den technischen Daten zu erkennen. Da kauft man möglicherweise mehrmals, bis es passt. Dass es nicht passt, stellt man hoffentlich fest, bevor ein Ernstfall eintritt. Ich würde hier nicht auf eine fachlich fundierte Beratung verzichten wollen.

Auf den richtigen Blickwinkel kommt es an wenn es um die Frage geht, was Kamerasysteme leisten sollen

einbruchsicher.blog: Was sollte man bei der Auswahl der geeigneten Kamera beachten?

Stephan Beckmann: Die Kamera soll zur geplanten Anwendung passen. Werden Livebilder oder Aufzeichnungen benötigt? Live kann ich mit geringer Qualität eine Szene beurteilen und sofort reagieren. Zum Beispiel „Kenne ich die Person vor meiner Tür?“. 

Damit meine Kunden Ihre Videobilder später auch verwenden können, legen wir im Vorfeld die benötigte Qualität fest. Dabei helfen uns die Eingangs erwähnten sechs Qualitätsstufen. Das bedeutet, ich interviewe den späteren Betreiber, wozu er Bilder oder Aufzeichnungen später brauchen wird.  Denn auch hier gilt das Beispiel von gerade: Wenn ich die Personen auf den Bildern kenne, reicht eine geringere Qualität, als wenn fremde Personen zu sehen sein werden. 

Genau wie bei der Fotografie spielt auch hier die Beleuchtung eine wichtige Rolle. Starkes Gegenlicht oder deutliche Unterschiede zwischen Licht und Schatten erfordern passende Features an der Kamera. Das Objektiv bestimmt die räumliche Ausdehnung der Szene. Ohne Erfahrung läuft man auch hier Gefahr, dass man häufiger kaufen wird.

Videotechnik kann den Einbruchschutz „bedingt“ ergänzen …

einbruchsicher.blog: Welchen Beitrag kann die Videoüberwachung zum Einbruchschutz leisten?

Stephan Beckmann: Kurz gesagt: nur einen Bedingten. Es entsteht aber möglicherweise ein Gefühl der Sicherheit. Wenn ich zuhause bin und Geräusche höre, kann ich mir einen Überblick verschaffen. Vielleicht lassen sich Personen mit Quatsch im Kopf von Kameras abschrecken. Als Einbruchsschutz sind mechanische Sicherungen und Einbruchmeldeanlagen die erste Wahl. Die Videokamera kann die Einbruchmeldeanlage ergänzen und mir oder meinem Sicherheitsdienst im Alarmfall Bilder übermitteln. Wer echte Alarme von unerwünschten unterschieden kann, wird mit passenden Maßnahmen reagieren. Der Sicherheitsdienst könnte bei einem echten Alarm sofort die Unterstützung der Polizei anfordern.

Als Abschreckung oder ohne sofortige Reaktion halte ich Video bei einem Großteil der Einbrüche für wertlos. Betrachten wir zwei häufige Täterkreise: 

Einmal die „Hühner- und Eierdiebe“ im Kontext Beschaffungskriminalität. Deren Vorgehen ist nicht von Vernunft und Logik, sondern durch die Sucht geprägt.  Andererseits, wenn die Wohnsiedlung oder das Gewerbegebiet von einer professionellen Diebesbande heimgesucht wird, werden sich diese mit Basecaps und passender Kleidung schützen. In beiden Fällen machen Kameras weder einen Unterschied in der Prävention, noch in der Aufklärung.

Aber dennoch können Kameras ein wichtiges Bedürfnis befriedigen: Man kann später sehen, was passiert ist. Manch einen Anwender von Videoüberwachung beruhigt das ein wenig.

Auch sehe ich Videoüberwachung als Möglichkeit, aus der Ferne mal nach dem Rechten zu sehen – falls keine Nachbarn diese Aufgabe übernehmen können. Als Möglichkeit, Live zu sehen, wer vor der Tür steht oder gerade ums Haus läuft wenn die Hunde anschlagen.

Moderne Videotechnik macht es möglich: aus der Ferne Zuhause mal eben nach dem Rechten sehen …

einbruchsicher.blog: Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung hinsichtlich der Videotechnik ein?

Stephan Beckmann: Die Überwachungskameras profitieren von den Entwicklungen bei Smartphones. Dadurch wird das Preis-Leistungsverhältnis in Bezug auf die Bildqualität immer besser. Durch Einbindungen in Smart Home Systeme wird die Nutzung mit dem Smartphone immer selbstverständlicher. Es ist wichtig, hier die Risiken unter Cybersecurity Aspekten im Auge zu behalten. Dabei interessiert den Cyberterroristen gar nicht das Bild der Kamera, sondern er kapert die Rechenleistung für Angriffe auf andere Ziele. 

einbruchsicher.blog: Vielen Dank für das Interview!

Fazit: Videoüberwachung wird immer populärer. Sie findet ihre Grenzen, sobald die Rechte anderer berührt werden. Dafür gelten strenge Bestimmungen. Falls z.B. jemand Kameras ohne Grund in öffentliche Flächen schauen lässt oder Mitarbeiter ohne Zustimmung bei der Arbeit gefilmt werden, könnte dies weitreichende Konsequenzen haben. Der Betreiber der Videoüberwachungsanlage sollte daher eine Risikoanalyse gemacht haben und dabei die Anforderungen nach der DIN-Norm für die Videoüberwachung als Begründung für die Maßnahme beachten. Auf jeden Fall sollten die Hinweisschilder„Achtung Videoüberwachung“ gut sichtbar angebracht sein. Neben der rechtlichen Beratung kommt es natürlich auch auf die Auswahl des geeigneten Kamerasystems je nach Einsatzzweck an. 

Tipp: Lassen Sie sich auch bei der Videotechnik von erfahrenen Fachleuten beraten, damit Sie zu einem guten Ergebnis kommen und auch rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden baugebundene Assistenzsysteme im Bereich der Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B) und Altersgerecht umbauen (Programm 159) gefördert. Dies gilt für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung im Bereich Sicherheit, Orientierung und Kommunikation. Darunter fallen z.B. auch Bild-Gegensprechanlagen mittels Videotechnik sowie Türkommunikation und Beleuchtung. Siehe Info-Blatt über die KfW-Förderung zum EinbruchschutzSeite 2 bei den Downloads .

Zur Person:

Videoexperte Stephan Beckmann

Stephan Beckmann ist seit 1996 in der Sicherheitsbranche tätig. Als neutraler Sicherheitsberater unterstützt er seit 2014 Unternehmen bei der Konzeption ihrer Videoüberwachung. Die umfassende Dokumentation der Aufgabenstellung resultiert in Vorgaben an Prozesse und Technik. Er begleitet die Diskussionen über Datenschutz und Mitarbeitermitbestimmung bis zur gemeinsamen Lösung. Als Trainer vermittelt er Wissen über Planung und Normenvon Sicherheitslösungen an die Mitarbeiter der Anwender, Fachplaner, Facherrichter und Hersteller. Sein Fachwissen über Videoüberwachung und Videoanalyse ist in zwei Ratgeber vom BHE und VfS eingeflossen. Er vertritt die deutschen Interessen in der Normungsarbeit für Videoüberwachung auf nationaler und internationaler Ebene (DKE / IEC) . Weitere Informationen über die Beratung, Vorträge und Seminare zum Thema Videoüberwachung gibt es unter https://progesi.de

Fotos: Beitragsbild von Pixabay by Pexels.com, weitere Bilder von Stephan Beckmann

Mechanische, mechatronische und elektronische Sicherheitstechnik bilden den optimalen Einbruchschutz

Als nächster Beitrag folgt in unserer Triologie ein Interview über Zutrittskontrollsysteme mit Axel Schmidt, Fachausschussvorsitzender Zutritt beim BHE-Fachverband. Damit schließt sich der Kreis intelligenter Gebäudeüberwachung im Zusammenwirken von mechanischer Sicherheitstechnik, Einbruchmeldetechnik, Videoüberwachung und Zutrittskontrolle.

Ralf Margout

Da ich von Kind auf in der Branche aufgewachsen bin, prägen Schlüssel, Schlösser und Sicherheitstechnik seit dem mein Leben. Nach meinem BWL-Studium war ich 15 Jahre erfolgreich mit einem Fachgeschäft für Sicherheitstechnik selbstständig. Dann entschied ich mich für einen Wechsel und war 7 Jahre Geschäftsführer bei interkey, dem Fachverband Europäischer Sicherheits- und Schlüsselfachgeschäfte. Inzwischen bin ich über 35 Jahre in der Sicherheitsbranche unterwegs und habe dabei in vielen Fachgremien mitgearbeitet. Aktuell bin ich beratend im redaktionellem Bereich der Sicherheitstechnik tätig.

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Verena

    Dass Überwachungskameras eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einbrecher haben, ist richtig. Doch bieten sie keine Garantie dafür, dass man von Vandalismus und Diebstahl verschont bleibt. Sicherer ist es dagegen, einen Sicherheitsdienst zum Beispiel für die Überwachung der Baustelle zu beauftragen.

  2. Ralf Margout

    Ja, Präsenz vor Ort ist immer gut, insbesondere wenn Wachdienst Interventionen zu viel Zeit in Anspruch nehmen, wobei auch Mechanik/EMA/Video hier unterstützen können …

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