Schlüsseldienst Urteile
In der Vergangenheit wurden zahlreiche Schlüsseldienst-Prozesse meistens nur direkt gegen kleinere Subunternehmer von Callcentern geführt, welche sogenannte „Notdienst-Zentralen“ betreiben. Der große Klever Schlüsseldienst-Prozess machte deutlich, dass es sich dabei in vielen Fällen um Scheinselbständige gehandelt hat. Daher ist es wichtig, den eigentlichen Drahtziehern das Handwerk zu legen. Die Auswahl dieser beiden nachfolgenden ausgewählten Strafprozesse spiegelt die riesige Dimension der jahrzehntelangen Machenschaften unseriöser Schlüsseldienst-Zentralen in Form von gewerbsmäßigen Bandenbetrugs der Verbraucherabzocke, Steuerhinterziehung usw. wieder.

BGH-Urteil zum Wucher beim Klever Schlüsseldienst-Prozess
Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage
Nach jahrelanger Recherche in Bezug auf die Abzocke bei Schloßöffnungen in über 1.000 Fällen, kam es 2018 vor dem Landgericht in Kleve zu einem Prozess, in welchem die beiden Angeklagten u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt zu sechseinhalb und drei Jahre und neun Monaten Gefängnis verurteilt wurden. Der Prozess ging anschließend beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe in Revision.
Daraus wurde ein wichtiges BGH-Urteil gefällt. Demnach wurde dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Revision entsprochen und der Hauptanklagepunkt des „gewerbsmäßigen Bandenbetrugs“ um die Tateinheit des Wuchers erweitert.
Der BGH stellt klar: „Bereits das Ausgesperrtsein aus der eigenen Wohnung begründet regelmäßig eine Zwangslage im Sinne dieser Vorschrift (Straftatbestands des Wuchers nach § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB), ohne dass weitere besonders bedrängende Umstände hinzutreten müssten.“
Dieses Grundsatzurteil dürfte für zukünftige Rechtssprechungen in der Branche erhebliche Auswirkungen haben, zumal die Gerichte den Tatbestand des Wuchers oft bisher nicht durchgehen ließen, da es in den meisten Fällen nicht als Zwangslage angesehen wurde. Dies wurde nun vom BGH mit ausführlicher Erläuterung verworfen.
Urteil zum Osnabrücker Schlüsseldienst-Prozess
In dem ähnlichen Osnabrücker Schlüsseldienstprozess wurden 178 Fälle zur Anklage gebracht und die Angeklagten mit Freiheitsstrafen von 3 bis 4 Jahren verurteilt. Auch hier wurde bereits der Tatbestand des Wuchers mit Hinblick auf das damals noch zu erwartende BGH-Urteil diskutiert …
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