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Mechanik + Elektronik = optimaler Einbruchschutz!

Ergänzt man eine solide mechanische Objektsicherung mit elektronischer Überwachung erhält man einen optimalen Einbruchschutz. Im Rahmen einer Interview-Serie mit Experten aus der Sicherheitstechnik sprach einbruchsicher.blog mit dem Fachbuchautor Peter Fasold,  Erster Kriminalhauptkommissar a.D. und ehemaliger Leiter „Sicherheitstechnische Prävention“ im Bayerischen Landeskriminalamt u.a. über die Einbruchmeldetechnik.

Peter Fasold

einbruchsicher.blog: Herr Fasold, bekanntlich gilt ja beim Einbruchschutz der Grundsatz „Mechanik vor Elektronik“. Welche elektronische Überwachung empfehlen Sie neben einer soliden mechanischen Grundsicherung für Haus und Wohnung?

Peter Fasold: Ja, das ist absolut richtig. An erster stelle stehen „Mechanische Sicherungseinrichtungen“ an Türen, Fenstern und Kellerlichtschächten. Denn nur diese können tatsächlich Einbrüche verhindern. Einbruchmeldeanlagen können solche Angriffe, wie der Name „Einbruchmeldeanlage“ schon sagt nur melden, unmittelbar aber nicht verhindern.

einbruchsicher.blogWelche Arten von Einbruchmeldenanlagen gibt es und wo sind ihre Einsatzgebiete?

Peter Fasold: Man unterscheidet hier nicht über „Arten“ (= verdrahtet oder Funk) sondern Überwachungsformen und zwar: Außenhautüberwachung, fallenmäßige Raumüberwachung und Einzelobjektüberwachung. Dazu gibt es jeweils noch verschiedene Klassifizierungen, insbesondere im Hinblick auf Sabotage- und Überwachungssicherheit
Zuerst aber die einzelnen Überwachungsformen: 

Fallenmäßige Überwachung
Bei einer fallenmäßigen Überwachung, die in aller Regel mit Bewegungsmeldern aufgebaut wird, werden die Räume in einem Objekt, die ein potentieller Täter mit aller Wahrscheinlichkeit betritt, sowie die Räume, in denen Wertgegenstände aufbewahrt werden, überwacht. Diese Überwachungsform hat den Vorteil, dass sie die kostengünstigste ist.
Nachteile:
■ Grundsätzlich keine Internscharfschaltung bei Anwesenheit.
■ Der Täter kann sich bei Alarmauslösung bereits im Objekt befinden.

Außenhautüberwachung
Bei dieser Überwachungsform werden alle Türen, Fenster und sonstige Öffnungen, soweit notwendig auch Wände, Decken und Böden, mit geeigneten Einbruchmeldern überwacht.
Vorteile:
■ Hohe Sicherheit, da der Täter den Alarm bereits auslöst, wenn er das Objekt angreift, d.h., eine Türe oder ein Fenster aufbricht.
■ Möglichkeit der Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage auch bei Anwesenheit, allerdings nur mit „interner“ Alarmgabe.
Nachteil:
■ Teurer als die fallenmäßige Überwachung

Einzelobjektüberwachung
Hier werden einzelne, in der Regel besonders wertvolle und/oder gefährdete Objekte gesondert elektrisch überwacht, so z.B. Kunstgegenstände in Museen und Kirchen sowie in Banken Wertbehältnisse.

Klassifizierungen:
Hier unterscheidet man Einbruchmeldeanlagen der Klasse A, B oder C oder, wenn man die EU-Norm (oder DIN/VDE-Norm) zugrunde legt, auch die Sicherungsgrade 1 – 4

Nun zum Teil 2 der Frage, was ist wofür geeignet? 
Man hat nicht umsonst Unterschiede zwischen den einzelnen Klassen oder Graden gemacht. Diese stehen ursächlich im Zusammenhang mit dem Risiko (Sabotage oder Einbruch), welches auf das Objekt zutrifft, egal ob materiell oder personell.

Einbruchmeldeanlagen der Klasse A
Sie verfügen über einen einfachen Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand; die Melder haben eine mittlere Ansprechempfindlichkeit. Einbruchmeldeanlagen der Klasse A eignen sich ausschließlich für die Überwachung von nichtgewerblichen Objekten, also für Haushalte mit geringem Wertsachenanteil.

Einbruchmeldeanlagen der Klasse B
Diese verfügen über einen mittleren Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand; die Melder haben eine mittlere Ansprechempfindlichkeit. Sie eignen sich für die Überwachung von Haushalten mit erhöhtem Wertsachenanteil, gewerblichen Objekten einfacher und erhöhter Gefährdung, z.B. Schulen, Supermärkte.

Einbruchmeldeanlagen der Klasse C
Klasse-C-Anlagen bieten einen erhöhten Schutz gegen Überwindungsversuche im scharfen und unscharfen Zustand; die Melder haben eine erhöhte Ansprechempfindlichkeit. Eine weitgehende Überwachung der sicherheitsrelevanten Funktionen ist hier unabdingbar. Sie eignen sich für die Überwachung von gewerblichen Objekten mit hoher Gefährdung, z.B. Banken, Juweliere, Pelz- und Teppichgeschäfte.

VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage

einbruchsicher.blog: Man spricht ja auch von Gefahrenmeldeanlagen. Welche Funktionen bieten diese Anlagen noch?

Peter Fasold: Gefahrenmeldeanlage ist der Oberbegriff für Anlagen zum Schutz vor Gefahren. Geregelt ist das in der DIN/VDE 0833. Hier wird insbesondere unterschieden zwischen Brandmeldeanlagen (= Teil 1+2), Einbruchmeldeanlagen (= Teil 1+3) sowie Sprachalarmierung (= Teil 4).

einbruchsicher.blog: Heutzutage kann auch im Internet oder Baumarkt sogenannte „Smart Home Produkte“ auch im Bereich der Alarmtechnik kaufen. Worauf sollten die Verbraucher hier achten?

Peter Fasold: Ja, smart Home ist in aller Munde und es gibt jede Menge an Komponenten in Smart Home, die scheinbar auch für den Einbruchschutz geeignet sind. Leider sind die meisten dieser Produkte nicht speziell im Hinblick auf Sabotage und Alarmierungssicherheit entsprechend für Einbruchmeldetechnik vorhandener Normen und Richtlinien geprüft.

einbruchsicher.blog: Es gibt ja staatliche Förderungen für den Einbruchschutz. Welche Alarmanlagen werden gefördert?

Peter Fasold: Ja, es gibt inzwischen Förderungen. Vor gut 40 Jahren, als ich in diesem Bereich anfing, gab es leider NICHTS, weder für Mechanik, was damals sehr sehr wichtig war noch für Elektronik. Maßgelblich ist, dass die Produkte bzw. die Anlage entsprechend der maßgebenden Normen geprüft und zertifiziert sind (siehe auch Infos dazu bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder bei den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen).

einbruchsicher.blog: Welche Normungen gibt es im Bereich der Einbruchmeldetechnik?

Peter Fasold: Es gibt Europäische und Nationale Normen, darüber hinaus nationale Richtlinen und Bestimmung, je nachdem, welche Forderung hinter der Einbruchmeldeanlage steht. Hier im Detail die nationalen Regeln:

 DIN VDE 0833 Teile 1 und 3
Teil 1 = allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen (Stand: 10/2014)
Teil 3 = Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Stand: 10/2020)
und: Teil 3-1. DIN VDE V 0833-3-1 (Stand: 11/2019). Sie befasst sich mit „Maßnahmen zur Alarmverifikation“

Die Normen können beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Internet: www.beuth.de, erworben werden.

■ Richtlinie Nr. 2311 von VdS Schadenverhütung (VdS) für PLANUNG UND EINBAU VON EMA vom April 2017.

Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl weiterer Richtlinien und technischen Anforderungen von VdS für die in der Einbruchmeldetechnik einzusetzenden Geräte.

Die VdS-Richtlinien können bei VdS Schadenverhütung GmbH, Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln, Internet: www.vds.de, erworben werden.

■ Bundeseinheitlicher PFLICHTENKATALOG
für Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen in der Fassung vom Januar 2019 mit geänderter Anlagenbeschreibung ÜMA/EMA vom April 2020. Die bei Drucklegung gültige Fassung ist als Anlage 3 beigefügt, allerdings ohne den Projektierungs- und Installationshinweisen (PIH).

■ Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) vom Januar 2019 mit geänderter Anlagenbeschreibung ÜMA/EMA vom April 2020 sowie den jeweiligen Zusatzbestimmungen der Bundesländer.

einbruchsicher.blog: Worauf ist bei der Installation zu achten?

Peter Fasold: Das ist verhältnismäßig einfach. Ganz wichtig: Die Montageanleitung des Herstellers sowie die Montage- und Installationshinweise neutraler Prüfinstitute (Versicherung + Polizei) genau beachten. Alles muss sorgfältigst dokumentiert werden (Anlagenbeschreibung, BHE-Protokoll oder VdS-Attest). Beim Installationsbetrieb sollte es sich um einen, zumindest von der Polizei geprüften und gelisteten Fachbetrieb handeln. Nach der Installation ist es außerdem wichtig, dass die Einbruchmeldeanlage vom Facherrichter regelmäßig gewartet und instandgehalten wird, um die ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten.

einbruchsicher.blog: Welche Möglichkeiten der Intervention gibt es im Alarmfall?

Peter Fasold: Durch die fortgeschrittene mobile Technik gibt es inzwischen viele Möglichkeiten wie z.B. SMS-Alarm, App-Alarm, WhatsApp oder Andere, um einen Alarm zu signalisieren. Außerdem gibt es konventionellen Alarm vor Ort über Sirenen und einer roten Blitzleuchte oder über sogenannte Telefonwählgeräte zu einem ständigen besetzten Interventionsdienst (Notruf- und Serviceleitstelle, kurz NSL). Wichtig dabei ist vor allen, dass derjenige, der den Alarm erhält personell und fachlich dafür geeignet und ausgerüstet ist und regional ansässig ist und schnell vor Ort sein kann.

Gegenfrage: Wenn man nur eine Alarmierung via SMS oder App hat. Was macht man, wenn man keinen Empfang hat und/oder wenn man im Ausland ist, wen rufe ich dann an?

Also ein zuverlässiger, geprüfter und zertifizierter Interventionsdienst vor Ort, der einem alle Arbeit abnimmt, ist ständig erreichbar.

einbruchsicher.blog: Wie schätzen Sie die zukünftige Entwicklung der Einbruchmeldetechnik ein?

Peter Fasold: Schwierig zu bewerten. Seit Corona, obwohl die Menschen mehr zuhause sind, war die Entwicklung positiv. Meine Meinung: Sie hatten mehr Zeit, sich mit diesem Thema (zumindest Mechanik) auseinanderzusetzen. Wie das in der Zukunft sein wird, dafür traue ich mir keine Prognose zu. Eins ist aber sicher: Einbrecher wird es immer wieder geben und ebenso auch mechanische Schwachstellen an Wohn- und Geschäftshäusern sowie „billige“ Alarmanlagen, die mitunter leicht sabotiert werden können. Deshalb: Rechtzeitig sich neutral beraten lassen, am besten von einer „Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle“, die auch vor Ort kommen und was ganz wichtig ist „kompetent, neutral und kostenlos“.

einbruchsicher.blog: Vielen Dank für das Interview!

Zur weiteren Vertiefung sei das Fachbuch „Elektronische Überwachung Überfall- und Einbruchmeldeanlagen“ von Peter Fasold empfohlen. Es ist derzeit als CD mit pdf mit vielen weiteren Informationen erhältlich.

Fachbuch Elektronische Überwachung

Fazit: Bei der Absicherung von Objekten gilt es zunächst alle Öffnungen wie Fenster, Türen und Kellerlichtschächte mit geeigneten soliden mechanischen Sicherungselementen zu sichern. Empfohlen werden von unabhängigen Prüfinstituten geprüfte und zertifizierte Produkte. Ergänzt mit elektronischen Sicherungseinrichtungen wie z.B. einer zertifizierten Einbruchmeldeanlageund einer Videoüberwachung sowie einem Zutrittskontrollsystem erhält man einen optimalen Rundumschutz bei höchstem Komfort. Mit Videoüberwachung wird sich der nächste Blogartikel beschäftigen. Freuen Sie sich auf ein Interview mit dem Experten für Videoüberwachung Stephan Beckmann.

Ralf Margout

Da ich von Kind auf in der Branche aufgewachsen bin, prägen Schlüssel, Schlösser und Sicherheitstechnik seit dem mein Leben. Nach meinem BWL-Studium war ich 15 Jahre erfolgreich mit einem Fachgeschäft für Sicherheitstechnik selbstständig. Dann entschied ich mich für einen Wechsel und war 7 Jahre Geschäftsführer bei interkey, dem Fachverband Europäischer Sicherheits- und Schlüsselfachgeschäfte. Inzwischen bin ich über 35 Jahre in der Sicherheitsbranche unterwegs und habe dabei in vielen Fachgremien mitgearbeitet. Aktuell bin ich beratend im redaktionellem Bereich der Sicherheitstechnik tätig.

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