Einbruchschutz zahlt sich nicht nur für die Sicherheit aus. Er wird staatlich gefördert oder ist steuerlich absetzbar. Bei der Versicherung kann gespart werden.
Einbruchschutz von der Steuer absetzen
Zu Jahresbeginn ist es an der Zeit, sich mit der Steuererklärung zu beschäftigen. Wurde in die Sicherheitstechnik investiert, lassen sich anteilige Kosten i.d.R. unter folgenden Voraussetzungen von der Steuer absetzen:
- Man nutzt als Privatperson das Haus oder die Wohnung selbst
- Die Leistungen werden von einem professionellem Handwerksbetrieb erbracht
- 20 % der Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs, und Verbrauchsmittelkosten (z.B. für Reinigungsmittel) können bis maximal 1.200 € steuerlich geltend gemacht werden
- Materialkosten werden nicht berücksichtigt
- In der Rechnung sollten die verschiedenen Kostenarten daher getrennt ausgewiesen sein
- Der Rechnungsbetrag muss überwiesen werden und der Überweisungsnachweis ist aufzubewahren
- Werden staatliche Förderungen in Anspruch genommen, können die dafür erbrachten Handwerkerleistungen nicht mehr steuerlich angesetzt werden
Einbruchschäden können übrigens steuerlich nicht geltend gemacht werden. Die dafür aufkommende Hausratversicherung kann nur anteilig (nach Flächenanteil) abgesetzt werden, wenn sich im Privathaushalt ein beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet.
Staatliche Förderung für Einbruchschutz erhalten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie einzelne Bundesländer und Kommunen fördern private Investitionen für Einbruchschutz im Bereich der Bestandsbauten. Wichtig ist, dass die Maßnahmen nicht vor Bewilligung begonnen wurden. Beim KfW-Investitionsuschuss (455-E) werden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1.600 € bezuschusst. Dies gilt auch für Mieterinnen und Mieter. Die genauen Bedingungen sind komplex und im Blogartikel „Staatliche Förderungen zum Einbruchschutz“ benannt. Dort ist auch ein übersichtliches Informationsblatt verlinkt. Eine Übersicht über die regionalen Förderungen bietet K-Einbruch.de. Kompetente Sicherheitsfachgeschäfte sind bei der Antragstellung behilflich.
Mit Einbruchschutz bei der Versicherung sparen
Wird eine Alarmanlage (auch Einbruchmeldeanlage oder Gefahrenmeldeanlage) installiert, gewähren viele Versicherer nach Absprache einen Nachlass auf die Prämie der Hausratversicherung, sofern einige Bedingungen eingehalten werden.
Diese sind in der Regel:
- Die Bekanntgabe der Installation bei der Versicherung
- Eine VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage
- Installation und Wartung durch einen Facherrichter
Mit Einbruchmeldetechnik wird sich auch der nächste Blogartikel beschäftigen. Im Rahmen einer Interview-Serie wird dort die elektronischen Sicherheitstechnik mit den Themen Alarmanlagen, Videotechnik und Zutrittskontrollen behandelt.
Fazit
Einbruchschutz lohnt sich immer und ist dringend empfehlenswert. Schon mit einfachen technischen Maßnahmen lässt sich die Sicherheit von Haus und Wohnung erheblich verbessern. Hierbei gilt stets der Grundsatz einer soliden mechanischen Grundsicherung aller Öffnungen wie Türen, Fenster und Kellerschächte. Ergänzt durch elektronische Sicherheitstechnik erhält man einen optimalen Einbruchschutz bei höchstem Komfort. Dies wird vom Staat durch Zuschüsse oder Steuervergünstigungen sowie bei den Versicherungen durch Prämiennachlass honoriert. Weitere Informationen gibt es in den Tipps zum Einbruchschutz.
Empfehlung: Durch eine kriminalpolizeiliche Beratungsstelle und einem Sicherheitsfachgeschäft vor Ort beraten lassen und monetäre Vorteile nutzen und so nicht am, sondern durch Einbruchschutz sparen!
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