Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit 2015 private Investitionen für Einbruchschutz im Bereich der Bestandsbauten. Die Bedingungen wurden mehrfach angepasst. Nach einer kurzen Pause kann man nun im Programm 455-E wieder Förderung für Einbruchschutz beantragen. Worauf man dabei achten muss, erklärt dieser Blogartikel.
Einbruchschutz bleibt weiterhin wichtig!
Die KfW hatte 2020 eine Evaluationsstudie ihres Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung – Einbruchschutz)“ in Auftrag gegeben, welche insgesamt eine positive Bilanz in Bezug auf Förderungen zieht. In der Studie wird aber auch nachfolgender Tatbestand zitiert: „Der Wohnungsbestand in Deutschland ist insgesamt nur schlecht gegen Einbrüche geschützt. Schätzungsweise verfügt nur ca. ein Viertel, d. h. 9 von 37 Millionen Wohnungen, über eine ausreichend sichere baulich-technische Ausstattung.“
Die am 15.04.2021 veröffentlichte bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet für 2020 im vierten Jahr in Folge einen Rückgang beim Wohnungseinbruch. Dies ist wohl vor allem auf den erhöhte Anwesenheit aufgrund der Pandemie zurückzuführen, kann durchaus auf Verbesserungen von Präventionsmaßnahmen im privaten Bereich zurückgeführt werden. So blieben im Jahr 2020 46,7 Prozent der Einbruchsdelikte im Versuchsstadium stecken. Aktiver Einbruchschutz bleibt daher weiterhin wichtig!
Worauf ist bei der KfW Förderung für Einbruchschutz zu achten?
Das Wichtigste vorab: Wie bei staatlichen Förderungen üblich, dürfen die Maßnahmen erst nach Antragstellung und dessen Genehmigung begonnen werden!
Tipp: Lassen Sie sich von einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle und einem seriösen Sicherheitsfachgeschäft beraten.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden nachfolgende natürliche Personen:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten sowie von Eigen-tumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
- Mieterinnen und Mieter. (Empfehlung: Vermieter und Mieter sollten eine Modernisierungsvereinbarung treffen)
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss i.H.v von 20 % der ersten 1.000 Euro der Investitionssumme, danach gelten 10 %.
- Die Investitionssumme muss mindestens 500 Euro betragen (dies entspricht mindestens 100 Euro Förderung).
- Es werden Investitionskosten von maximal 15.000 Euro bezuschusst (dies entspricht maximal 1.600 Euro Förderung).
- Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Welche Unternehmen dürfen beauftragt werden?
Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht anerkannt.
Wie erfolgt der Antrag?
- Der Antrag muss online über das KfW-Zuschuss-Portal beantragt werden, wo man sofort die Zuschusshöhe erfahren kann (Legitimation per Post-Ident-Verfahren oder Video-Chat erforderlich). Der Online-Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. das Fachunternehmen) erfolgen.
- Die Zusschussbestätigung erfolgt ebenfalls online.
- Der Antrag muss zwingend vor Beginn des Umbaus direkt bei der KfW gestellt werden.
- Angebote werden nicht beigefügt.
Wie erfolgt die Abrechnung?
- Nach Abschluss der Maßnahmen, spätestens 9 Monate nach der Zusage muss die Durchführung über Rechnungsnachweis belegt werden.
- Dieses Verfahren erfolgt ebenfalls online durch den Antragssteller.
- Alle relevanten Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
- Die Auszahlung des Zusschusses erfolgt auf das Konto des Antragsstellers.
- Der Zuschussempfänger muss sich bei elektronische Sicherheitskomponenten eine Fachunternehmerbescheinigung austellen lassen. Bei mechanischen Sicherheitskomponenten ist diese nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Was wird gefördert und welche technischen Mindestanforderungen gelten?
Einbau einbruchhemmender Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Diese müssen:
- die Widerstandsklasse RC2 oder besser nach DIN EN 1627 oder besser (auch ohne Einhaltung dersicherheitstechnischen Anforderungen an die umgebenden Wandbauteile) aufweisen.
- einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m2·K) aufweisen, sofern es sich um Außentüren als Teil der thermischen Hülle des Gebäudes handelt.
Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge bei einer direkten Verbindung zum Wohnhaus
Diese müssen der Widerstandsklasse WK2 oder besser nach DIN V ENV 1627 entsprechen.
Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
Diese müssen:
- für aufschraubbare Schlösser (z.B. Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Türzusatzschlösser, Kastenriegelschlösser) / Bandseitensicherungender DIN 18104 Teil 1 oder 2 zum Einbruchschutz entsprechen.
- Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1 mit Zylinderabdeckung zum Einbruchschutz aufweisen oder
- bei Mehrfachverriegelungssystemen z.B. mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 3 oder besser sowie
- bei Einsteckschlössern nach DIN 18251 zum Einbruchschutz, Klasse 4 oder besser in Kombination
- für Profilzylinder nach DIN 18252 der Angriffwiderstandsklasse 1 oder besser mit zusätzlichem Ziehschutz (falls Schutzbeschläge ohne Zylinder-abdeckung eingebaut werden) oder
- bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen.
Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster- und Fenstertüren
- (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, Bandseitensicherungen, drehgehemmter Fenstergriff, Pilzkopfverriegelungen). Diese müssen der DIN 18104, Teil 1 oder 2 entsprechen oder
- bei Neuverglasung einbruchhemmendes Glas entsprechend DIN EN 356, P4 oder besser mit gesicherter Glasanbindung aufweisen.
Einbau einbruchhemmender Gitter, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
Diese müssen nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 oder besser eingebaut werden.
Tipp: Hier findet man die Herstellerverzeichnisse der Polizei über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte.
Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
Diese müssen:
- die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 50 131 und DIN VDE 0833, Teile 1 und 3, jeweils Grad 2 oder besser erfüllen.
- und ausschließlich zertifizierte Melder nach DIN EN 50131-2-x mindestens Grad 2 aufweisen.
- Infraschall- bzw. Luftdruck-, Luftvolumensysteme oder Raumresonanzfrequenzgeräte sind nicht förderfähig.
Einbau von Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Diese müssen:
- die Anforderungen nach DIN VDE V 0826-1 erfüllen und die Einbruchmeldefunktion ohne Abweichung von der vorgenannten Norm aufweisen
- Bei der Scharf- und Unscharfschaltung muss die Zwangsläufigkeit nach DIN VDE V 0826-1 eingehalten werden.
Weitere KfW-Förderprogramme
Eine Übersicht über weitere Bundes- und Landesförderungen findet man auf der Web-Seite K-Einbruch, der Initiative von Polizei und Wirtschaft.
Es kann vorkommen, dass die Programme geändert werden oder Finanzmittel nicht oder zeitweilig nicht mehr verfügbar sind. Die Webseite der KfW gibt darüber jeweils aktuelle Auskunft. Dort erhält man auch Infos über weitere Details und Förderprogramme.
Tipp: Viele weitere Details zur KfW-Förderung finden Sie im Infoblatt zum KfW-Investitionszuschuss (455-E) für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz und weitere Förderprogramme für Sicherheitstechnik.
Hier gibt es weitere Tipps zum Thema Einbruchschutz.
Fazit
Seit Jahren sinkende Einbruchzahlen sind auch der Verdienst effektiver Sicherheitstechnik. Dennoch wird statistisch ca. alle 7 Minuten eingebrochen! Man sollte daher nicht am Einbruchschutz, aber durch die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten sparen.
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